Hallo Leser,
kurzer Abriss wie es nun bei uns aussieht...
Unser Archi hatte ja einige Ausschreibung versendet. Ein paar Angebote für den Rohbau sind nun da, aber leider ohne Baustart in 2018...
Somit wird wohl nix mit dem Innenausbau über den Winter... Schade.
Wir werden nun mit den Firmen ins Gespräch gehen und Baustart besprechen und natürlich den Preis noch etwas verhandel.
Bis es dann los geht, haben wir wenigstens die E-Planung fertig und auch so gibt es noch einiges zu überlegen.
- was für ein Kamin
- wo sollen Fliesen hin, wo nicht, und wenn ja, welche????
- Lichthof am Keller ja/nein
Vorschau: - Wirrwar der Finanzierungsmöglichkeiten und unsere Entscheidung
Nun zum Post-Thema...
Wer
in Deutschland bauen möchte, muss einen Bauantrag einreichen!
Oder
doch nicht?
Es
gibt zwei Möglichkeiten die unterschiedlich sind und auch unterschiedlich
kosten!
Fragt
bei eurer Gemeinde nach, ob Ihr wählen dürft und teilt das Ergebnis eurem
Architekten/Planer mit!
Bauantrag/Genehmigungsverfahen
und das Kenntnisgabeverfahren.
Die Unterschiede nur kurz
erläutert:
Bauantrag/Genehmigungsverfahen:
- Es wird die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen
Vorschriften überprüft (entspr. das Vorhaben dem Bebauungsplan)
- Um die Einhaltung aller Vorschriften muss sich der Bauherr
kümmern.
- Er trägt die
Verantwortung für die Ordnung des Bauvorhabens.
- Durch die Baugenehmigung erhält der Bauherr das Recht sein Grundstück zu bebauen
- Grundsätzlich ist es in Deutschland verboten, sein Grundstück ohne Genehmigung entweder durch bauliche Maßnahmen oder in seiner generellen Nutzung zu verändern.
- Dauert in der Regel 3
- Durch die Baugenehmigung erhält der Bauherr das Recht sein Grundstück zu bebauen
- Grundsätzlich ist es in Deutschland verboten, sein Grundstück ohne Genehmigung entweder durch bauliche Maßnahmen oder in seiner generellen Nutzung zu verändern.
- Dauert in der Regel 3
- Zeitraum gilt ab der
Abgabe des Antrags und der vollständigen Unterlagen
- Nach Abgabe des
Antrags werden angrenzende Nachbar über das Bauvorhaben informiert
- Diese haben ein 14
tägiges Widerspruchsrecht
- Die Bearbeitung eines
Bauantrags ist gebührenpflichtig
- In der Regel beträgt
die Gebühr 6 Tausendstel der Baukosten (bei 400.000 etwa 2400€)
Es wird quasi die
Einhaltung aller Vorschriften vorab geprüft!
Man erhält den „Rote-Punkt“
Kenntnisgabeverfahren
- Ablauf derselbe
wie oben
- Vor dem Bau müssen
sie sich vergewissern, dass das Bauvorhaben verfahrensfrei,
genehmigungspflichtig oder kenntnisgabepflichtig ist
- bei dem
Kenntnisgabeverfahren wird der Bau nur „zur Kenntnis gegeben“.
- Bauherr und Architekt tragen die Verantwortung, dass alle Bauvorschriften eingehalten werden
- Bauherr und Architekt tragen die Verantwortung, dass alle Bauvorschriften eingehalten werden
- Das Kenntnisgabeverfahren ist schneller als das
Genehmigungsverfahren.
- Die Verwaltungskosten für das Kenntnisgabeverfahren sind geringer, kostengünstiger
- Die Verwaltungskosten für das Kenntnisgabeverfahren sind geringer, kostengünstiger
- Im Kenntnisgabeverfahren findet keine Prüfung über die
Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften statt.
- Im Gegensatz zum Genehmigungsverfahren nur einige Punkte überprüft
- Im Gegensatz zum Genehmigungsverfahren nur einige Punkte überprüft
- Nachdem die Unterlagen bei der Baubehörde
eingegangen sind, werden die angrenzenden Nachbarn des Grundstücks über das
Bauvorhaben benachrichtigt.
- Die Angrenzer des Grundstückes müssen dem Vorhaben schriftlich zustimmen
- Die angrenzenden Nachbarn können innerhalb von zwei Wochen Einspruch erheben.
- Wenn sich ein Nachbar gegen das Bauvorhaben ausspricht, kann es sein dass die Bauarbeiten eingestellt werden müssen.
- wenn sich herausstellt das das Bauvorhaben nicht den Vorschriften entspricht, kann es eingestellt werden.
- Wenn es zur Einstellung der Bauarbeiten kommt, kann das den Bauherr viel Zeit und Geld kosten.
- Nur wenn alle benötigten Unterlagen bei der Baubehörde eingegangen sind, darf mit der Bauausführung begonnen werden.
- Der Bauherr wird über den vollständigen Eingang aller Unterlagen beim Bauamt schriftlich informiert.
- Mit der Ausführung des Bauvorhabens kann dann in der Regel zwischen zwei und vier Wochen begonnen werden.
- Der Planverfasser muss erklären, dass die Bauvorlagen unter der Beachtung aller öffentlich-rechtlichen Vorschriften verfasst worden sind.
- Es müssen alle Ausnahmen und Abweichungen besonders beantragt werden.
- Die Angrenzer des Grundstückes müssen dem Vorhaben schriftlich zustimmen
- Die angrenzenden Nachbarn können innerhalb von zwei Wochen Einspruch erheben.
- Wenn sich ein Nachbar gegen das Bauvorhaben ausspricht, kann es sein dass die Bauarbeiten eingestellt werden müssen.
- wenn sich herausstellt das das Bauvorhaben nicht den Vorschriften entspricht, kann es eingestellt werden.
- Wenn es zur Einstellung der Bauarbeiten kommt, kann das den Bauherr viel Zeit und Geld kosten.
- Nur wenn alle benötigten Unterlagen bei der Baubehörde eingegangen sind, darf mit der Bauausführung begonnen werden.
- Der Bauherr wird über den vollständigen Eingang aller Unterlagen beim Bauamt schriftlich informiert.
- Mit der Ausführung des Bauvorhabens kann dann in der Regel zwischen zwei und vier Wochen begonnen werden.
- Der Planverfasser muss erklären, dass die Bauvorlagen unter der Beachtung aller öffentlich-rechtlichen Vorschriften verfasst worden sind.
- Es müssen alle Ausnahmen und Abweichungen besonders beantragt werden.
- Laut Recherche
im Internet sind hier Kosten von ca. 500€ üblich
- Es wird nicht die Einhaltung aller Vorschriften vorab geprüft
Der Planverfasser trägt die Verantwortung über die Richtigkeit des Bauvorhabens
- Es wird nicht die Einhaltung aller Vorschriften vorab geprüft
Der Planverfasser trägt die Verantwortung über die Richtigkeit des Bauvorhabens
Das kann also
nachträglich teurer werden…
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